Ernährungstherapie


Was ist Ernährungstherapie?

Ernährungstherapie richtet sich an Menschen mit einer bestehenden ernährungsabhängigen Erkrankung. Sie wird in der Regel von den Krankenkassen gemäß § 43 SGB V bezuschusst bzw. übernommen.

 

Wir beraten Sie insbesondere zu speziellen Fragen, u.a.:

- Aufklärung des Krankheitsbildes (Entstehung, Symptomatik, Therapie)

- individuelle Ernährungsanamnese

- Krankheitsbezogene Ernährungsempfehlungen für eine optimale individuelle Ernährungsumstellung und Verhaltensänderungen

- Rückfallprofilaxe

 

An wen richtet sich Ernährungstherapie?

Erwachsene & Kinder mit folgenden ernährungsabhängigen Erkrankungen, u.a.:

- Übergewicht und Adipositas (BMI > 30 kg/m2)

- Diabetes mellitus (Typ I & II)

- Fettstoffwechselstörungen (u.a. Hypercholesterinämie, Hypertriglyceridämie)

- Herz-Kreislauferkrankungen (Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall, …)

- Erhöhte Harnsäurewerte/ Gicht

- Tumorerkrankungen

- Mangelernährung

- Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten (Laktoseintolleranz, Fruktoseintolleranz, Zöliakie, Histaminunverträglichkeit, Milcheiweißallergie…)

- Chronisch entzündliche Magen-Darmerkrankungen (Gastritis, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa,...)

- ...

Wie komme ich zur Ernährungstherapie?

Der Arzt "überweist" Sie zu uns in die Praxis, d.h. er stellt eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung aus, die Ihre Erkrankung beinhaltet (Diagnose) und den Vermerk auf die Durchführung einer Ernährungstherapie mit entsprechender Zielsetzung. Mit dieser Zuweisung vereinbaren Sie einen Termin (telefonisch oder per Mail) in unserer Praxis und wir erstellen Ihnen nach dem Erstkontakt (beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch) einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse teilt Ihnen nach Vorlage des Kostenvoranschlages und der ärztlichen Zuweisung die Höhe der Kostenübernahme mit. Hierbei unterstützen wir Sie gern!

 

ACHTUNG:

AOK-Patienten benötigen vom Arzt statt der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung einen „Antrag auf Sekundärprävention“ für das Programm Ernährungsberatung. Bei Ihrer AOK- Filiale erhalten Sie dann einen Gutschein für die Beratung, beide Dokumente bringen Sie zum Erstgespräch bitte mit. Die Beratung bleibt dann kostenfrei für sechs Beratungssitzungen mit je einer Stunde.

 

Wie hoch ist die Beteiligung der Krankenkasse an den Kosten?

Bei vorliegender ärztlicher Bescheinigung übernimmt die Krankenkasse nach Antrag 80 – 100 % der anfallenden Kosten für im Regelfall 5 Beratungssitzungen. Der Patient geht für die Beratungsleistung in Vorkasse und erhält den Zuschuss von seiner Krankenkasse nach Vorlage der Rechnung und Teilnehmerbestätigung zurück. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die Höhe der Beteiligung, da wir hierfür keine Garantie übernehmen können.